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FAQ

Die Antworten auf die nachfolgenden Fragen sind hier nicht abschließend erörtert. Sollten Sie noch Fragen haben, zögern Sie nicht uns persönlich anzusprechen, anzurufen oder per Mail zu kontaktieren!

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist regeln die Steuergesetze.
Vereinfacht kann man sagen, dass Personen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte (z.B. Renteneinkünfte) erzielen, eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt oder sie vom Finanzamt dazu aufgefordert werden.

Arbeitnehmer sind generell dann zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Sie zusammen mit Ihrem Ehegatten die Steuerklassenkombination 3 und 5 und beide einen steuerpflichtigen Arbeitslohn beziehen. 

Minijobs werden hierbei nicht berücksichtigt. Auch Arbeitnehmer, die in einem Jahr Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld) bezogen haben, sind zur Abgabe einer Steuererklärung für dieses Jahr verpflichtet.

Da diese Aufzählung nicht abschließend ist, sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.

(Wann) lohnt es sich für mich, eine Einkommensteuererklärung abzugeben?

Wenn Sie als Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, jedoch:

  • jährlich Werbungskosten anfallen, die höher als der Arbeitnehmer Pauschbetrag (zurzeit 1.000 €) sind
  • hohe Sonderausgaben geleistet wurden
  • außergewöhnliche Belastungen geleistet wurden, die über der zumutbaren Belastungsgrenze liegen
  • einen Handwerker oder Dienstleister in Ihrem Haushalt beschäftigt haben

kann sich die Abgabe der Steuererklärung lohnen.

Welche Fristen gelten für die Abgabe von Steuererklärungen?

Die Einkommensteuererklärung muss bis zum 31.07. des Folgejahres abgegeben werden. Beauftragen Sie uns als Steuerberater, endet die Abgabefrist erst Ende Februar des darauffolgenden Jahres.

Was kostet mich die Steuerberatung beim Steuerbüro Vöcking?

Die Höhe der Vergütung ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).

Die Höhe der Einkünfte und die geleistete Arbeitszeit haben Einfluss auf die Gebühren. Genaue Angaben zu entstehenden Kosten lassen sich im Vorfeld jedoch nur schwer machen, da der tatsächliche Arbeitsaufwand oftmals noch nicht überschaubar ist.

Welche Unterlagen muss ich beim Steuerberater für die Erstellung meiner Einkommensteuererklärung einreichen?

In unserem Downloadbereich finden Sie eine Checkliste mit Unterlagen, welche Sie zur Erstellung der Steuererklärung einreichen sollten. Bei Unklarheiten und Fragen zögern Sie auch hier nicht uns anzurufen oder per Mail zu kontaktieren.

Wie gehe ich vor, wenn ich mich mit einem Einzelunternehmen selbstständig machen möchte?

Generell empfehlen wir ein erstes Beratungsgespräch vor Aufnahme einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit, um die grundlegenden Punkte vorab besprechen zu können.

Die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist beim zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt anzumelden.

Wie gehe ich vor, wenn ich eine Kapitalgesellschaft (z.B. GmbH) gründen möchte?

Generell empfehlen wir ein erstes Beratungsgespräch vor Gründung einer Kapitalgesellschaft, um die grundlegenden Punkte vorab besprechen zu können.


Nachfolgend eine kurze, vereinfachte Darstellung der Gründung einer Kapitalgesellschaft: Nach der Gründungsplanung (Firmennamen, Unternehmensgegenstand und Stammkapital festlegen) wird der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet.

Anschließend erfolgt die Eröffnung eines Geschäftskontos und die Einzahlung des Stammkapitals.

Danach kann der Notar die neu gegründete Gesellschaft zum Handelsregister anmelden. Nach Eintragung im Handelsregister folgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbe-/Ordnungsamt und anschließend die steuerliche Erfassung beim zuständigen Finanzamt.

Was bedeutet „Kleinunternehmer / Kleinunternehmerregelung“?

Die Kleinunternehmerregelung ist eine Vereinfachung des Umsatzsteuerrechtes für Unternehmer, die nur Umsätze in geringem Umfang ausführen. Diese „Kleinunternehmer“ können sich dann aus den meisten umsatzsteuerlichen Anwendungsbereichen heraushalten und müssen beispielsweise auf Ihren Rechnungen keine gesonderte Umsatzsteuer ausweisen und an das Finanzamt abführen.

Steuerbüro Vöcking & Verst Buterlandstr. 89, 48599 Gronau

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09:00 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:00 Uhr
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nach Vereinbarung

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